Gebäudeversicherung vergleichen
Gebäudeversicherung
Als Besitzer einer Immobilie sollte man sich jedenfalls für eine Gebäudeversicherung entscheiden. Als Mieter benötigt man nur eine Hausratversicherung, die vor allem für Schäden aufkommt, welche an den sich im Haus oder in der Wohnung befindlichen Sachen (Hausrat) entstanden sind. Die Gebäudeversicherung schützt aber den Vermieter beziehungsweise Hauseigentümer vor Schaden am Bauwerk selbst. Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine freiwillige Versicherung. Trotzdem verlangt zum Beispiel die kreditgebende Bank, wenn es um eine Immobilienfinanzierung geht, fast immer eine Feuerversicherung, oftmals auch eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Diese stellt eigentlich eine erweiterte Feuerversicherung dar, bei der nicht nur Schadensursachen wie Explosion oder Feuer mitversichert werden, sondern auch indirekte Schäden durch den Feuerwehreinsatz oder Löschwasser.Eine Gebäudeversicherung sichert außerdem auch noch Schäden ab, welche durch Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel verursacht werden. Normalerweise ist durch diese Versicherungsart auch Vandalismus mitversichert, falls also jemand beabsichtigt Teile des Hauses beschädigt oder gar zerstört.
Ist eine Immobilie durch gewisse Naturereignisse besonderen Gefahren ausgesetzt, kann in die Gebäudeversicherung eine sogenannte Elementarversicherung einbezogen werden. Diese versichert außerdem die Kosten für Schäden, die durch Erdbeben, Sturmflut, Vulkanausbruch oder Lawinen entstehen.
Heute bieten fast alle Versicherungsgesellschaften diese Schadensversicherungsart an. Der Umfang einer Gebäudeversicherung ist nicht einheitlich festgeschrieben und die Versicherer bieten ganz verschiedene Tarife und Leistungen an, deswegen sollte man unbedingt vergleichen, bevor man eine Versicherung abschließt. Je nach Art, Fläche, Lage und Nutzung des Baus kann heutzutage von einem Beitrag für beispielsweise ein mittelgroßes Einfamilienhaus von rund 200 Euro jährlich für die Gebäudeversicherung ausgegangen werden. Auch wenn das kein Kleingeld ist, steht die eventuelle Leistung – wenn im schlimmsten Fall die Kosten für einen kompletten Neubau der vorher zerstörten Immobilie übernommen werden müssen – in keinem Verhältnis dazu.