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Informationen zur Privathaftpflicht
Haftpflichtversicherung
Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches haftet jeder für einen Schaden, den er einem Dritten verursacht, gleich, ob aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Rechtsgrundlage hierfür ist § 823 BGB.Die Haftpflichtversicherung schützt den Schadensverursacher vor Haftung für fahrlässig verschuldete Schäden mit dem eigenen Vermögen. Sie gleicht die Schadensforderung im Schadensfall dann für den Versicherungsnehmer aus, sofern der Schadensfall durch die Vereinbarungen in der Police abgedeckt ist und der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung. Am bekanntesten sind die private Haftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung, die meistens gesondert abzuschließen sind. Weitere Unterarten sind die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Schäden, im Bereich des eigenen Grund- und Bodens), Berufshaftpflichtversicherung (sichert Berufsrisiken ab, z.B. entstehende Schäden aufgrund Fehlverhaltens eines Notars bzw. Rechtsanwalts). Sofern man Halter eines Tieres ist, kann es von Vorteil sein, auch für das Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese haftet dann ausschließlich für Schäden, die durch das Tier verursacht wurden.
Es bleibt auf jeden Fall die Aufgabe des Versicherungsnehmers, genauestens zu eruiren, welche Risiken im einzelnen mit Versichert sind. Denn ist ein Bereich nicht erfasst, für den dann eine gesonderte Versicherung nötig gewesen wäre, haftet man im Ernstfall unter Umständen für Schäden bis in die Millionenhöhe.
