KFZ Versicherung
KFZ-Versicherung
Auf den ersten Blick scheint der Abschluss einer KFZ-Versicherung recht kompliziert zu sein. Für Verwirrung sorgen viele Tarife, Regelungen, Vorschriften und Ausnahmen. Generell hängt die zu empfehlende Versicherungsart vom Alter und Zustand des Fahrzeuges ab. Neuwagen sollten jedenfalls vollkaskoversichert werden, weil diese Autos nicht nur von einem beträchtlichen Wertverfall betroffen sind, sondern auch die bei Unfällen anfallenden Reparaturkosten besonders hoch sind. Für ein älteres Auto ist eine Teilkaskoversicherung zu empfehlen. Diese ist oft nur ein bisschen teurer als eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Ihr Wagen wird aber dadurch gegen die häufigsten Schäden abgesichert.Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeugbesitzer. Bei einem durch Ihr Verschulden verursachten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die bei Ihrem Unfallgegner entstandenen Kosten für die Personen- und Sachschäden. Mit dieser Pflichtversicherung wird sichergestellt, dass ein Unfallbeteiligter jedenfalls entschädigt wird, auch wenn sein Unfallgegner zahlungsunfähig ist. Die Deckungssumme, die dabei vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, beträgt 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die freiwillig abgeschlossen wird. Durch diese KFZ-Versicherung versichern Fahrzeughalter die grundlegendsten Schäden am ihrem eigenen Auto. Dazu gehören Schmor- und Steinschlagschäden, Brand- und Wetterschäden wegen Hagel oder Sturm, Haarwildunfälle und Diebstahl.
Den umfangreichsten Schutz bietet die Vollkaskoversicherung an, welche die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt und alle Leistungen der Teilkaskoversicherung miteinschließt. Darüber hinaus ist man mit einer Vollkaskoversicherung ebenfalls gegen Schäden abgesichert, für welche niemand haftbar gemacht werden kann. Sei es, weil man einen Autounfall selbst verursacht hat, beziehungsweise weil der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder Fahrerflucht begangen hat.