Krankenzusatzversicherung




Krankenzusatzversicherung

Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen werden.
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Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung

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Krankenzusatzversicherung

In den letzten Jahren ist die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter zurück gegangen. Die Beiträge sind stetig angestiegen, die Leistungen dagegen wurden immer weiter gekürzt. Heute umfasst die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen eine Basisabsicherung im ambulanten Bereich der allgemeinen Ärzte und der Fachärzte, die stationäre Unterbringung im Mehr-Bett-Zimmer und eine eher rudimentäre Kostenübernahme bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Besonders in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie muss man schnell mit einem Eigenanteil von etwa 50 Prozent rechnen, der vor allem bei hochwertigeren Maßnahmen wie Inlays oder Brücken leicht in den vierstelligen Bereich hinein geht.

Für die Übernahme dieser Kosten kann man eine Krankenzusatzversicherung abschließen, die die Versorgungslücke schließt. Eine Krankenzusatzversicherung gibt es von vielen Versicherungsgesellschaften und in unterschiedlichsten Ausprägungen und Preisklassen. Ein umfassender Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Während die Versorgung im Krankenhaus eher unter die Kategorie der persönlichen Präferenzen des Kunden fällt, ist eine Absicherung im gesamten Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie ganz besonders sinnvoll, denn zahnärztliche Maßnahmen fallen mit zunehmendem Alter immer häufiger an und sind ganz besonders kostspielig.

Aber es gibt noch weitere zusätzliche Möglichkeiten, die eine Krankenzusatzversicherung bietet. So kann man beispielsweise Heilpraktikerleistungen damit absichern oder die Leistung eines höheren Krankentagegeldes bei längerer Krankheit. Auch Kostenübernahmen bei Sehhilfen können eingeschlossen werden. Das Spektrum ist recht weit gefächert. Einige Bausteine sind äußerst sinnvoll, auf andere wiederum kann verzichtet werden, wenn das finanzielle Budget des Kunden es nicht hergibt.