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Informationen zur Lebensversicherung


Als Kapitalanlage geeignet

Die Kapitallebensversicherung zahlt nicht nur im Todesfall eine vereinbarte Summe, sondern auch im Erlebensfall. Es ist somit eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag.

Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins (mindestens 2,25%) und die Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der Lebensversicherung zwischen 2,25 und 6 Prozent. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.


Vergleich und Angebot zur Lebensversicherung

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Lebensversicherung

Man unterscheidet zwei Arten von Lebensversicherungen: Die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung. Die Funktionsweise ist bei beiden Arten gleich: Versicherungsnehmer und Versicherer schließen einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit ab, in welcher der Versicherungsnehmer jährliche Beiträge gemäß seines Lebensrisiko gemessen an Alter, Gesundheit und beruflicher Tätigkeit zahlt. Kommt die versicherte Person innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes zu Tode, so ist die vereinbarte Versicherungssumme fällig und zu zahlen an den vertraglich benannten Begünstigten. Die versicherte Person muss nicht Versicherungsnehmer sein.

Unterschiede der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung sind: Die Risikolebensversicherung dient vor allem dem Schutz von Hinterbliebenen und sollte unbedingt abgeschlossen werden, wenn Hypotheken oder Schulden einen Hausstand im Todesfall der betroffenen Person stark belasten. Zum empfehlen ist eine solche Risikolebensversicherung, welche während der Laufzeit aufgestockt werden kann, damit die im Todesfall fällige Summe höher ausfällt. Dies ist dann vorteilhaft, wenn ein Hausstand sich ändert, beispielsweise Kinder hinzukommen oder die Mietwohnung zugunsten eines Hauskaufes aufgegeben wird. Bei nicht eintretendem Schadensfall oder Ablauf der Risikolebensversicherung, erfolgt keine Auszahlung oder eine Gewinnbeteilung an den Versicherungsnehmer. Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung.

Bei der Kapitallebensversicherung hingegen wird nicht nur das Ziel der Absicherung verfolgt, sondern auch das der Kapital- und Vermögensbildung. Hier erfolgt also nicht nur im Todesfall die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Summe, sondern im nicht erfolgten Todesfall bei Ablauf der Versicherung eine Auszahlung entsprechend Vertragskonditionen und Rendite. Aufgrund der aktuell niedrigen Rendite hat die Kapitallebensversicherung deutlich an Attraktivität gegenüber anderen Möglichkeiten zur Vermögensbildung verloren.