Riester Rente
Riester Rente
Seit dem Jahr 2002 gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge durch die Riester-Rente abzuschließen. Diese Zusatzrente wird staatlich aus allgemeinen Steuermitteln gefördert und ermöglicht Steuervorteile.Alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlende Arbeitnehmer, aber auch Zivil- und Wehrdienstleistende, Beamte, Minijobber (Studenten), Pflegebedürftige und Arbeitslose können die Vorteile der Riester-Rente nutzen. Also diejenigen, die einem Altersvorsorgesystem angehören, dessen Leistungsniveau zukünftig abgesenkt wird.
Bei der lebenslangen Absicherung durch das "Riestern" sind regelmäßige Zahlungen in Monatsraten vorgesehen. Dabei kann der Sparer die Höhe der Beiträge kontrollieren und diese ganz nach Einkommenssituation erhöhen, absenken oder gar aussetzen. Die Mindestbeiträge für maximale Förderung, die einkommensabhängig sind, sind dabei moderat.
Zu den wichtigsten Punkten der Riester-Rente gehören hohe Förderquoten (bis zu 67%), Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge durch Steuerfreiheit oder staatliche Zulagen, das Aussetzen der Beiträge ohne Verluste. Informiert man sich online, spart man Verwaltungskosten. Bei Eheleuten besteht die Möglichkeit, dass jeder Ehepartner einen eigenen staatlich geförderten Versorgungsanspruch aufbaut. Auch in dem Fall, wenn jemand selbst keine Förderberechtigung hat, der Ehepartner aber zu förderberechtigten Bürgern gehört. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzliche Förderung in Höhe von 185€ bis 300€. Im Rahmen von Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen auch für Geldaufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge bewilligt werden. Für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen bis zum 25. Lebensjahr gibt es zusätzliche Extraprämie von 200€. Wer Beiträge für das zusätzliche Altersvorsorgemodell leistet, kann dieses Geld als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ab dem Jahr 2008 sind bis zu 2.100€ pro Vertrag absetzbar. Beim Hartz IV bleibt der Riester-Vertrag völlig unberührt!