Rürup Rente




Informationen zur Rürup Rente


Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

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Rürup Rente

Die Rürup Rente wurde von Bert Rürup erfunden. Vor fünf Jahren gelangte diese auf den deutschen Markt. Die Rürup Rente wird vom Staat subventioniert. Es können diverse Steuervorteile durch diese Rente ausgeschöpft werden. Ein prozentualer Anteil der Beiträge kann bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und erstattet werden. Die Rürup Rente ist ab Auszahlungsbeginn zu versteuern. Durch jährliche Steuerfreibeträge des Rentners kann es sein, dass bei einer geringen Rente keine Steuer zu zahlen ist, obwohl man die Rürup Rente grundsätzlich versteuern muss. Die Rente des Herrn Rürup wird mit der Altersrente zeitgleich ausgezahlt. Kapitalwahlrecht besteht für die Auszahlung nicht. Man kann diese Rente nur verrenten lassen, was aber absolut kein Hindernis sein sollte einen Rürupvertrag abzuschließen. Der Fiskus hat mit dieser Auszahlungsvariante den Schutz des Versicherungsvertrages gewährleistet, so dass der Versicherte das Geld nicht vor Ablauf des Vertrages für andere Dinge ausgibt. Damit ist die Vorsorge im Alter sichergestellt.

Eine Rentenversicherung kann in Form einer Rürup-Rente abgeschlossen werden. Sogar die Möglichkeit der Fondsversicherung besteht für den Rürupvertrag. Die Versicherungsgesellschaften müssen ausgiebig verglichen werden, um sich die besten Konditionen zu sichern. Seit dem Jahr 2005 kann man 60% des Versicherungsbeitrages steuerlich geltend machen. Die Prozentuale Absetzbarkeit steigt seit 2005 pro Jahr um 2%. Ab 2025 besteht die Möglichkeit den kompletten Beitrag der Rürup Rente steuerlich geltend zu machen. Dieses Credo sollte als Hauptgrund dieser Versicherung angesehen werden. Insbesondere für Selbständige kann sich diese Rentenvariante sehr lohnen. Der Sonderausgaben Maximalbetrag liegt derzeit bei 20.000 Euro pro Person im Jahr. In der Ansparphase kann der Sparvertrag dieser Rente nicht gepfändet werden.