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Informationen zur Unfallversicherung


Für Nichtberufstätige besonders wichtig

Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.

Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Zum Personenkreis der Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung gehören Arbeitnehmer, Schüler, Landwirte, Studenten, Kinder, und, sofern freiwillig versichert, auch Selbstständige. Die Versicherungsbeiträge bezahlt der Arbeitgeber. Sofern ein Unfall während bzw. auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule eintritt, trägt die Unfallversicherung die Kosten für erforderliche Behandlungs- und Arztkosten, Rehabilitationsmaßnahmen und kommt für die Zahlung von Hinterbliebenenrenten und ggf. Erwerbsminderungsrenten auf. Zusammengefasst kommt die Unfallversicherung somit für sämtliche Folgekosten eines Unfalls während der Arbeitszeit bzw. auf dem Weg zur Arbeit auf.

Die private Unfallversicherung ist weitreichender. Als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt sie zusätzliche Kosten, die infolge von Freizeitunfällen entstanden sind. Zu ihren Leistungen gehören beispielsweise oft Tagegeld für Krankenhausaufenthalte, Übernahme von Bergungskosten sowie Auszahlung eines Betrages im Falle des Todes an die Hinterbliebenen. Jede Person, unabhängig vom Bestehen einer Erwerbstätigkeit, hat die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Private Unfallversicherungen unterscheiden sich oft in einigen Versicherungsleistungen. Während einige der privaten Unfallversicherung Einmalzahlungen je nach Schweregrad der Verletzung anbieten, kommen andere sogar für kosmetische Folgebehandlungen und Kurkosten auf.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für erwerbstätige Nichtselbstständige. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist optional, jedoch aufgrund der erweiterten Leistungen ratsam, da die gesetzliche Unfallversicherung für Unfallfolgekosten eines Freizeitunfalls nicht aufkommt. Sofern die Folgekosten weitreichender sind (z. B. Invalidität, etc.), müssen diese schlimmstenfalls privat bezahlt werden. Ferner leistet die private Unfallversicherung ihre Zahlungen unabhängig von weiteren Leistungen aus Krankenversicherung und/ oder gesetzlicher Unfallversicherung.

Es sollte daher gründlich in Erwägung gezogen werden, eine private Unfallversicherung abzuschließen, um unnötige Risiken auszuschließen.